Baugutachter Osdorf

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Hauke Lapöhn Osdorf

Hauke Lapöhn

Bausachverständiger und Baugutachter

Weberberg 22
24251 Osdorf
Tel: 04346 362 90 20
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Qualifikation

  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin  Sabine Lapöhn Osdorf

Sabine Lapöhn

Bausachverständige und Baugutachterin

Weberberg 22
24251 Osdorf
Tel: 04346 362 90 20
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Qualifikation

  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Alexander Lapöhn Osdorf

Alexander Lapöhn

Bausachverständiger und Baugutachter

Dorfstraße 60
24244 Felm
Tel: 04346 362 90 20
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Qualifikation

  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Osdorf stehen Ihnen:

  • Herr Hauke Lapöhn
  • Frau Sabine Lapöhn
  • Herr Alexander Lapöhn
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Hauke Lapöhn, Frau Sabine Lapöhn, Herr Alexander Lapöhn, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Osdorf, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Osdorf kommen bzw. sich nicht in Osdorf auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Osdorf - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Osdorf ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein. Neben Osdorf liegen die Orte Austerlitz, Borghorsterhütten und Stubbendorf im Gemeindegebiet.
Die Gemeinde Osdorf liegt etwa 22 km östlich von Eckernförde in ländlicher Umgebung. Südwestlich verläuft die Bundesstraße 76 von Eckernförde nach Kiel.
Erstmal wurde Osdorf 1401 urkundlich erwähnt. Bis 1802 gehörte Osdorf zum Gut Borghorst. Bis zum Jahre 1864 war das Gebiet um Osdorf Bestandteil des Herzogtums Schleswig, das sich unter dänischer Oberhoheit befand. Seit 1876 ist Osdorf wieder eine selbstständige Gemeinde.
Die Gemeinde umfasst ein Gebiet von 1.987 ha, welches zurzeit von 2.390 Einwohnerinnen und Einwohnern bewohnt wird. Osdorf ist damit die zweitgrößte Gemeinde im Amtsgebiet.
Die wahrscheinlichste Deutung der Namensherkunft von Osdorf ist wohl die Bezeichnung der Himmelsrichtung: Dorf östlich von Gettorf.
Im Jahre 2001 feierte die Gemeinde ihr 125-jähriges Bestehen als politisch selbstständige Gemeinde. Osdorf präsentiert sich heute als lebendiges prosperierendes Dorf. In den letzten 60 Jahren wandelte sich das Bild von einem landwirtschaftlich geprägten zu einem modernen Dorf mit den Schwerpunkten Handwerk, Handel und Dienstleistung.
Daneben gestalten rund 20 Vereine und Verbände das lebendige Dorfleben mit: Die ältesten Vereine sind die Osdorfer Knochenbruchgilde von 1779, der Gemischte Chor (Liedertafel von 1872) sowie der Reiterverein für Osdorf und Umgebung e.V. von 1921; der größte Verein ist der Osdorfer Sportverein von 1956 mit rund 780 Mitgliedern.
Weiterhin gibt es in Osdorf eine Grundschule einschließlich Betreuter Grundschule sowie je einen kirchlichen und einen kommunalen Kindergarten. Diese Einrichtungen werden auch von den Kindern der Gemeinde Noer besucht. Der Träger der vorhandenen Grundschule ist der Schulverband Osdorf/Noer.
Alle weiterführenden Schulen (Gymnasium mit angeschlossener Regionalschule) sind im 3 km entfernten Zentralort Gettorf vorhanden.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Platz der Republik
22765 Hamburg

Bauamt:
Platz der Republik
22765 Hamburg

Grundbuchamt:
Amtsgericht Hamburg
Max-Brauer-Allee
22765 Hamburg

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