Sachverständiger Osdorf

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Hauke Lapöhn Osdorf

Hauke Lapöhn

Bausachverständiger und Baugutachter

Weberberg 22
24251 Osdorf
Tel: 04346 362 90 20
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Qualifikation

  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin  Sabine Lapöhn Osdorf

Sabine Lapöhn

Bausachverständige und Baugutachterin

Weberberg 22
24251 Osdorf
Tel: 04346 362 90 20
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Qualifikation

  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Alexander Lapöhn Osdorf

Alexander Lapöhn

Bausachverständiger und Baugutachter

Dorfstraße 60
24244 Felm
Tel: 04346 362 90 20
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Qualifikation

  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Osdorf stehen Ihnen:

  • Herr Hauke Lapöhn
  • Frau Sabine Lapöhn
  • Herr Alexander Lapöhn
als Sachverständige zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Hauke Lapöhn, Frau Sabine Lapöhn, Herr Alexander Lapöhn, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Osdorf, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Osdorf kommen bzw. sich nicht in Osdorf auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Osdorf - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Osdorf ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein. Neben Osdorf liegen die Orte Austerlitz, Borghorsterhütten und Stubbendorf im Gemeindegebiet.
Die Gemeinde Osdorf liegt etwa 22 km östlich von Eckernförde in ländlicher Umgebung. Südwestlich verläuft die Bundesstraße 76 von Eckernförde nach Kiel.
Erstmal wurde Osdorf 1401 urkundlich erwähnt. Bis 1802 gehörte Osdorf zum Gut Borghorst. Bis zum Jahre 1864 war das Gebiet um Osdorf Bestandteil des Herzogtums Schleswig, das sich unter dänischer Oberhoheit befand. Seit 1876 ist Osdorf wieder eine selbstständige Gemeinde.
Die Gemeinde umfasst ein Gebiet von 1.987 ha, welches zurzeit von 2.390 Einwohnerinnen und Einwohnern bewohnt wird. Osdorf ist damit die zweitgrößte Gemeinde im Amtsgebiet.
Die wahrscheinlichste Deutung der Namensherkunft von Osdorf ist wohl die Bezeichnung der Himmelsrichtung: Dorf östlich von Gettorf.
Im Jahre 2001 feierte die Gemeinde ihr 125-jähriges Bestehen als politisch selbstständige Gemeinde. Osdorf präsentiert sich heute als lebendiges prosperierendes Dorf. In den letzten 60 Jahren wandelte sich das Bild von einem landwirtschaftlich geprägten zu einem modernen Dorf mit den Schwerpunkten Handwerk, Handel und Dienstleistung.
Daneben gestalten rund 20 Vereine und Verbände das lebendige Dorfleben mit: Die ältesten Vereine sind die Osdorfer Knochenbruchgilde von 1779, der Gemischte Chor (Liedertafel von 1872) sowie der Reiterverein für Osdorf und Umgebung e.V. von 1921; der größte Verein ist der Osdorfer Sportverein von 1956 mit rund 780 Mitgliedern.
Weiterhin gibt es in Osdorf eine Grundschule einschließlich Betreuter Grundschule sowie je einen kirchlichen und einen kommunalen Kindergarten. Diese Einrichtungen werden auch von den Kindern der Gemeinde Noer besucht. Der Träger der vorhandenen Grundschule ist der Schulverband Osdorf/Noer.
Alle weiterführenden Schulen (Gymnasium mit angeschlossener Regionalschule) sind im 3 km entfernten Zentralort Gettorf vorhanden.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Platz der Republik
22765 Hamburg

Bauamt:
Platz der Republik
22765 Hamburg

Grundbuchamt:
Amtsgericht Hamburg
Max-Brauer-Allee
22765 Hamburg

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