Ihre Vorteile
Tragwerksplanung für Neubau, Umbau und Anbau
Statische Berechnungen für Hausbau, Erweiterungen oder Modernisierungen – damit Ihr Projekt stabil und genehmigungsfähig ist.
Standsicherheitsnachweise durch qualifizierte Tragwerksplaner (Statiker)
Berechnung aller tragenden Bauteile nach aktuellen Baunormen (z. B. DIN/Eurocode) für maximale Sicherheit.
Gutachten bei Rissen und Tragwerksschäden
Unsere Experten begutachten Setzungsrisse, Durchbiegungen oder andere Bauschäden, die die Tragfähigkeit beeinträchtigen können.
Erfahrene Statiker – bundesweit für Sie vor Ort
Bundesweit Bauingenieure für Statik (Ingenieurbüro für Tragwerksplanung) – auch in Ihrer Nähe, schnelle Terminvergabe.
Wann und warum braucht man einen Statiker?
Ein Statiker wird immer dann benötigt, wenn Stabilität oder Tragfähigkeit eines Bauwerks nachzuweisen oder zu prüfen ist. Typische Fälle:
- Hausbau (Neubau): Für den Bauantrag sind in der Regel bautechnische Nachweise der Standsicherheit erforderlich. Je nach Landesbauordnung und Gebäudeklasse müssen diese Nachweise von einem qualifizierten Tragwerksplaner erstellt werden. Der Statiker plant das Tragwerk vom Fundament bis zum Dachstuhl und stellt sicher, dass alle Bauteile ausreichend dimensioniert sind. So hält Ihr Neubau die erforderlichen Belastungen aus und bleibt langfristig standsicher.
- Umbau oder Anbau: Beim Entfernen tragender Wände, bei neuen Öffnungen, Aufstockungen oder Nutzungsänderungen ist eine Neuberechnung der Stabilität erforderlich. Der Tragwerksplaner prüft Zusatzlasten und gibt Empfehlungen, damit Umbauten und Erweiterungen standsicher ausgeführt werden – etwa damit ein Wanddurchbruch nicht zu Deckendurchbiegungen oder Folgeschäden führt.
- Altbau-Sanierung und Modernisierung: In älteren Gebäuden können Materialermüdung oder Setzungen die Tragfähigkeit beeinflussen. Teilweise übernehmen ursprünglich nichttragende Wände eine tragende Funktion – erkennbar an neuen Rissen im Mauerwerk. Ein Statik-Check bewertet Holzbalkendecken, Dachstuhl, Fundamente etc. und empfiehlt ggf. Verstärkungen, damit das sanierte Haus sicher und normgerecht genutzt werden kann.
- Immobilienkauf: Hauskäufer erhalten durch eine bautechnische Begutachtung Klarheit über Tragstruktur und mögliche Statikprobleme – besonders hilfreich bei geplanten Umbauten oder sichtbaren Rissen.
- Risse oder akute Bauschäden am Tragwerk: Bei Setzungsrissen, abgesackten Fundamenten, verformten Balken/Stützen oder Korrosion prüft der Statiker als Sachverständiger für Statik, wie stark das Bauwerk beeinträchtigt ist und welche Maßnahmen nötig sind (z. B. Abstützungen, Verstärkungen, Teilerneuerungen). Standsicherheit dient dem Schutz von Leib und Leben; rasches Handeln ist entscheidend. Unsere Statik-Gutachten liefern eine objektive Bewertung und konkrete Handlungsempfehlungen.
Kurz gesagt: Immer wenn Standsicherheit nachzuweisen oder zu prüfen ist – vorbeugend beim Bauvorhaben oder nachträglich am Bestand –, ist der Tragwerksplaner/Statiker Ihr Partner. Tragwerksplanung und statische Gutachten sorgen dafür, dass Konstruktionen sicher und dauerhaft sind. Unsere Bauingenieure für Statik helfen, Risiken früh zu erkennen und teure Überraschungen zu vermeiden.

Warum professionelle Tragwerksplanung so wichtig ist
- Sicherheit für Menschen und Gebäude: Ein statisch einwandfreies Gebäude schützt Bewohner und Nutzer. Frühzeitige Tragwerksplanung und Überprüfung verhindern Schäden – vom Rissbild bis zur Einsturzgefahr im Extremfall.
- Recht & Versicherung: Die Standsicherheit ist bauordnungsrechtlich gefordert; die konkreten Pflichten hängen von Bundesland und Gebäudeklasse ab. Mit qualifiziert erstellten Nachweisen erfüllen Sie die Anforderungen für Genehmigung und Ausführung – und sichern Ihren Versicherungsschutz im Schadenfall.
- Wirtschaftlichkeit: Optimierte Konstruktionen sind tragfähig, aber nicht überdimensioniert – das spart Material- und Folgekosten und vermeidet teure Korrekturen auf der Baustelle.
- Fachwissen & Erfahrung: Unsere Tragwerksplaner/Statiker beherrschen aktuelle Normen, Nachweisverfahren und Materialien, lösen komplexe Detailfragen (z. B. Baugrund, Nachbarschutz) und begleiten bei Bedarf die baubegleitende Qualitätssicherung.
Tragwerksplanung – auch in Ihrer Nähe
Unsere Statiker sind qualifizierte Bauingenieure, die die nötigen Berechtigungen erfüllen, um statische Berechnungen und Gutachten offiziell durchzuführen (z. B. Eintrag in die Liste der qualifizierten Tragwerksplaner des jeweiligen Bundeslandes). Viele sind zusätzlich als Sachverständige bestellt oder zertifiziert. So erhalten Sie bundesweit fachgerechte Tragwerksplanung nach aktuellen Standards
Häufige Fragen (FAQ)
Benötige ich einen Statiker beim Hausbau?
In der Regel ja. Für Wohngebäude sind Standsicherheitsnachweise erforderlich; die Pflicht zur Einschaltung eines qualifizierten Tragwerksplaners und mögliche Prüfpflichten hängen von Landesbauordnung und Gebäudeklasse ab. Für einfachere Wohngebäude (GK 1–2) bestehen in vielen Ländern Erleichterungen, die Nachweise der Standsicherheit bleiben jedoch erforderlich.
Kann mein Architekt die Statik übernehmen?
Ja, wenn die Qualifikation vorliegt. Architekten können die Statik übernehmen, sofern sie als qualifizierte Tragwerksplaner eingetragen sind. Andernfalls arbeitet der Architekt mit einem Tragwerksplaner/Statiker zusammen.
Was passiert, wenn die Statik nicht stimmt?
Die Folgen können gravierend sein. Sichtbare Risse, Durchbiegungen oder Verformungen sind Warnzeichen; unbehandelt können sie die Tragfähigkeit weiter reduzieren. Ein Statiker klärt Ursachen und empfiehlt Sicherungs- und Verstärkungsmaßnahmen. Frühzeitige Prüfung spart Risiken und Kosten.
Ist ein Prüfstatiker notwendig?
Kommt auf Land und Vorhaben an. Die Prüfpflicht (unabhängiger Prüfingenieur/Prüfsachverständiger) ist länder- und gebäudeklassenabhängig. In NRW z.B. sind Wohngebäude der GK 1–2 häufig prüffrei; in Bayern gelten seit 01.01.2025 geänderte Regelungen mit Erleichterungen bei bestimmten Vorhaben. Ihr Tragwerksplaner informiert, ob eine zusätzliche Prüfung erforderlich ist.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Osdorf, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Osdorf kommen bzw. sich nicht in Osdorf auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Osdorf - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Osdorf ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein. Neben Osdorf liegen die Orte Austerlitz, Borghorsterhütten und Stubbendorf im Gemeindegebiet.
Die Gemeinde Osdorf liegt etwa 22 km östlich von Eckernförde in ländlicher Umgebung. Südwestlich verläuft die Bundesstraße 76 von Eckernförde nach Kiel.
Erstmal wurde Osdorf 1401 urkundlich erwähnt. Bis 1802 gehörte Osdorf zum Gut Borghorst. Bis zum Jahre 1864 war das Gebiet um Osdorf Bestandteil des Herzogtums Schleswig, das sich unter dänischer Oberhoheit befand. Seit 1876 ist Osdorf wieder eine selbstständige Gemeinde.
Die Gemeinde umfasst ein Gebiet von 1.987 ha, welches zurzeit von 2.390 Einwohnerinnen und Einwohnern bewohnt wird. Osdorf ist damit die zweitgrößte Gemeinde im Amtsgebiet.
Die wahrscheinlichste Deutung der Namensherkunft von Osdorf ist wohl die Bezeichnung der Himmelsrichtung: Dorf östlich von Gettorf.
Im Jahre 2001 feierte die Gemeinde ihr 125-jähriges Bestehen als politisch selbstständige Gemeinde. Osdorf präsentiert sich heute als lebendiges prosperierendes Dorf. In den letzten 60 Jahren wandelte sich das Bild von einem landwirtschaftlich geprägten zu einem modernen Dorf mit den Schwerpunkten Handwerk, Handel und Dienstleistung.
Daneben gestalten rund 20 Vereine und Verbände das lebendige Dorfleben mit: Die ältesten Vereine sind die Osdorfer Knochenbruchgilde von 1779, der Gemischte Chor (Liedertafel von 1872) sowie der Reiterverein für Osdorf und Umgebung e.V. von 1921; der größte Verein ist der Osdorfer Sportverein von 1956 mit rund 780 Mitgliedern.
Weiterhin gibt es in Osdorf eine Grundschule einschließlich Betreuter Grundschule sowie je einen kirchlichen und einen kommunalen Kindergarten. Diese Einrichtungen werden auch von den Kindern der Gemeinde Noer besucht. Der Träger der vorhandenen Grundschule ist der Schulverband Osdorf/Noer.
Alle weiterführenden Schulen (Gymnasium mit angeschlossener Regionalschule) sind im 3 km entfernten Zentralort Gettorf vorhanden.Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Platz der Republik
22765 HamburgBauamt:
Platz der Republik
22765 HamburgGrundbuchamt:
Amtsgericht Hamburg
Max-Brauer-Allee
22765 HamburgUnsere Dienstleistung Statiker - Tragwerksplanung & Statikgutachten bieten wir u.a. auch hier an:
- Holtsee
- Neudorf-Bornstein
- Osdorf
- Schinkel
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