Wer muss sein Gebäude prüfen lassen?
Eigentümer und Betreiber von öffentlich oder gewerblich genutzten Gebäuden tragen die Verantwortung für die Standsicherheit und Verkehrssicherheit ihrer Bauwerke. Das ergibt sich aus § 3 der Musterbauordnung sowie den §§ 823, 836 bis 838 BGB. Konkret bedeutet das: Wer ein Verwaltungsgebäude, eine Schule, einen Kindergarten, eine Sporthalle, ein Schwimmbad, ein Einkaufszentrum oder eine Produktionshalle besitzt oder betreibt, muss regelmäßig überprüfen lassen, ob das Tragwerk und die Gebäudesubstanz noch sicher sind.
Im Schadensfall haftet der Eigentümer persönlich, wenn er seiner Instandhaltungs- und Prüfpflicht nicht nachgekommen ist. Versicherungen können in solchen Fällen ihre Leistungen verweigern.
Was ist die VDI 6200?
Die Richtlinie VDI 6200 des Vereins Deutscher Ingenieure regelt die regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit von Bauwerken. Sie gilt für bauliche Anlagen aller Art – mit Ausnahme von Brücken und Tunneln, die unter DIN 1076 fallen.
Die Richtlinie definiert Prüfintervalle, Schadensfolgeklassen (CC 1 bis CC 3) und Robustheitsklassen (RC 1 bis RC 4), anhand derer ermittelt wird, wie häufig und wie intensiv ein Gebäude geprüft werden muss. Die Erstfassung stammt aus dem Jahr 2010 und wurde als Reaktion auf den Einsturz der Eishalle in Bad Reichenhall (2006) entwickelt – ein tragisches Unglück, das die Notwendigkeit systematischer Bauwerksprüfungen im Hochbau deutlich machte.
Unsere Leistungen im Überblick
Unsere qualifizierten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden führen Bauwerksprüfungen gemäß VDI 6200 durch – bundesweit und vor Ort. Je nach Anforderung bieten wir:
Inspektion (durch fachkundige Person) Visuelle Überprüfung des Tragwerks gemäß Checkliste Anhang D der VDI 6200 – ohne technische Prüfhilfsmittel. Geeignet als regelmäßige Kontrollmaßnahme für Gebäude der Schadensfolgeklasse CC 2 (z. B. Bürogebäude, Sporthallen, Schulen) im Turnus von 4 bis 5 Jahren.
Eingehende Überprüfung (durch besonders fachkundige Person) Umfassende Prüfung aller maßgebenden Tragwerksteile – auch schwer zugänglicher Bereiche – im Sinne einer Schwachstellensuche. Bei Bedarf einschließlich Materialentnahmen und Feststellung von Restfestigkeiten. Empfohlen im Turnus von 12 bis 15 Jahren für CC-2-Bauwerke.
Gutachterliche Stellungnahme Dokumentation aller Feststellungen mit Fotodokumentation, Bewertung der Mängel nach Standsicherheit (S), Verkehrssicherheit (V) und Dauerhaftigkeit (D) sowie Ermittlung einer verständlichen Zustandsnote für Ihr Gebäude.
Maßnahmenempfehlung Bei festgestellten Mängeln erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen mit Priorisierung und Kostenschätzung für die Instandsetzung.
Für welche Gebäude ist die Prüfung relevant?
Die VDI 6200 deckt sämtliche Hochbauwerke ab. Typische Prüfobjekte sind:
- Verwaltungs- und Bürogebäude
- Schulen und Kindergärten
- Sporthallen und Schwimmbäder
- Einkaufszentren und Verbrauchermärkte
- Produktions- und Lagerhallen
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Hotels und Beherbergungsstätten
- Parkhäuser und Tiefgaragen
- Hochhäuser und Türme
- Vorgehängte Fassaden und großflächige Überdachungen
Auch Ein- und Mehrfamilienhäuser fallen grundsätzlich in den Geltungsbereich (Schadensfolgeklasse CC 1), werden dort aber mit geringeren Anforderungen behandelt.
Ihre Vorteile
Qualifizierte Prüfung vor Ort Ein erfahrener Sachverständiger für Schäden an Gebäuden prüft Ihr Bauwerk systematisch nach den Vorgaben der VDI 6200.
Betreiberpflicht erfüllen Mit einer dokumentierten Bauwerksprüfung kommen Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nach und minimieren persönliche Haftungsrisiken.
Klare Zustandsbewertung Sie erhalten eine verständliche Zustandsnote für Ihr Gebäude – vergleichbar mit einer Schulnote – und wissen sofort, wo Handlungsbedarf besteht.
Bundesweite Verfügbarkeit Dank unseres Netzwerks aus über 500 Sachverständigen sind wir schnell und regional vor Ort.
Preis
Die Kosten einer Bauwerksprüfung nach VDI 6200 richten sich nach Größe, Typ und Komplexität des Bauwerks sowie dem gewünschten Prüfumfang (Inspektion oder eingehende Überprüfung). Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot: info@bauexperts-osdorf.de
Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage klären wir den Prüfumfang und erstellen ein individuelles Angebot. Unser Sachverständiger sichtet vorab vorhandene Planunterlagen und alte Prüfberichte, führt die örtliche Bauwerksprüfung durch und dokumentiert alle Feststellungen. Im Anschluss erhalten Sie eine gutachterliche Stellungnahme mit Zustandsbewertung und Maßnahmenempfehlungen.
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf:
0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei)
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Osdorf, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Osdorf kommen bzw. sich nicht in Osdorf auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Osdorf - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Osdorf ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein. Neben Osdorf liegen die Orte Austerlitz, Borghorsterhütten und Stubbendorf im Gemeindegebiet.
Die Gemeinde Osdorf liegt etwa 22 km östlich von Eckernförde in ländlicher Umgebung. Südwestlich verläuft die Bundesstraße 76 von Eckernförde nach Kiel.
Erstmal wurde Osdorf 1401 urkundlich erwähnt. Bis 1802 gehörte Osdorf zum Gut Borghorst. Bis zum Jahre 1864 war das Gebiet um Osdorf Bestandteil des Herzogtums Schleswig, das sich unter dänischer Oberhoheit befand. Seit 1876 ist Osdorf wieder eine selbstständige Gemeinde.
Die Gemeinde umfasst ein Gebiet von 1.987 ha, welches zurzeit von 2.390 Einwohnerinnen und Einwohnern bewohnt wird. Osdorf ist damit die zweitgrößte Gemeinde im Amtsgebiet.
Die wahrscheinlichste Deutung der Namensherkunft von Osdorf ist wohl die Bezeichnung der Himmelsrichtung: Dorf östlich von Gettorf.
Im Jahre 2001 feierte die Gemeinde ihr 125-jähriges Bestehen als politisch selbstständige Gemeinde. Osdorf präsentiert sich heute als lebendiges prosperierendes Dorf. In den letzten 60 Jahren wandelte sich das Bild von einem landwirtschaftlich geprägten zu einem modernen Dorf mit den Schwerpunkten Handwerk, Handel und Dienstleistung.
Daneben gestalten rund 20 Vereine und Verbände das lebendige Dorfleben mit: Die ältesten Vereine sind die Osdorfer Knochenbruchgilde von 1779, der Gemischte Chor (Liedertafel von 1872) sowie der Reiterverein für Osdorf und Umgebung e.V. von 1921; der größte Verein ist der Osdorfer Sportverein von 1956 mit rund 780 Mitgliedern.
Weiterhin gibt es in Osdorf eine Grundschule einschließlich Betreuter Grundschule sowie je einen kirchlichen und einen kommunalen Kindergarten. Diese Einrichtungen werden auch von den Kindern der Gemeinde Noer besucht. Der Träger der vorhandenen Grundschule ist der Schulverband Osdorf/Noer.
Alle weiterführenden Schulen (Gymnasium mit angeschlossener Regionalschule) sind im 3 km entfernten Zentralort Gettorf vorhanden.Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Platz der Republik
22765 HamburgBauamt:
Platz der Republik
22765 HamburgGrundbuchamt:
Amtsgericht Hamburg
Max-Brauer-Allee
22765 HamburgUnsere Dienstleistung Bauwerksprüfung nach VDI 6200 bieten wir u.a. auch hier an:
- Holtsee
- Neudorf-Bornstein
- Osdorf
- Schinkel
Einfach unverbindlich anfragen!