Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der Sanierungsfahrplan ist ein wichtiges Instrument des deutschen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Planung energetischer Sanierungen von Bestandsgebäuden. Er bietet Eigentümern eine strukturierte Vorgehensweise mit zeitlichen Abläufen und konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Der Fahrplan umfasst eine Zustandsanalyse, definiert Sanierungsziele und erstellt einen Umsetzungszeitplan. Zudem wird ein Förderbonus gewährt, um die Umsetzung zu unterstützen.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zentraler Bestandteil der Energieberatung. Er hilft dabei, die Ergebnisse der Beratung strukturiert darzustellen und zeigt klare Handlungsempfehlungen zur schrittweisen energetischen Verbesserung eines Gebäudes. Der iSFP erleichtert den Beratungsprozess und unterstützt Eigentümer dabei, sinnvolle Sanierungsmaßnahmen zu planen und von staatlichen Förderungen zu profitieren.
Welche Vorteile bietet ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen. Zudem profitieren Sie von finanziellen Vorteilen, wie einem zusätzlichen Bonus von 5 % auf Renovierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und einer erhöhten maximalen Fördersumme pro Wohneinheit und Jahr von 30.000 EUR auf 60.000 EUR. Ohne iSFP würden Sie bei einer Investition von 60.000 EUR nur 4.500 EUR Förderung erhalten, während Sie mit einem iSFP eine Förderung von 12.000 EUR bekommen können.
Wie läuft die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans ab?
Der Prozess des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) bei Bauexperts verläuft in vier Schritten:
- Schritt 1: Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie umgehend ein unverbindliches und detailliertes Angebot für die professionelle Erstellung Ihres individuellen Sanierungsfahrplans.
- Schritt 2: Wir erfassen die relevanten Daten Ihrer Immobilie. Mithilfe von Bauplänen und einem Vor-Ort-Termin erstellen wir ein detailliertes 3D-Modell.
- Schritt 3: Basierend auf diesen Daten entwickeln wir Ihren staatlich geförderten Sanierungsfahrplan und zeigen Ihnen konkrete Maßnahmen zur Reduzierung Ihrer Energiekosten auf.
- Schritt 4: In einem abschließenden Gespräch mit unseren Energieeffizienz-Experten haben Sie die Möglichkeit, alle Fragen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen, den Investitionskosten und den möglichen Förderungen zu klären.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es beim individuellen Sanierungsfahrplan?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen bietet umfassende Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen, die darauf abzielen, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern. Die wichtigsten Fakten zur Förderung sind:
- Zweck: Energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu steigern.
- Voraussetzungen: Der Förderantrag muss vor Bau- oder Sanierungsbeginn gestellt werden, und das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein.
- Höhe des Zuschusses: Bis zu 60.000 € pro Wohneinheit sowie bis zu 21.000 € zusätzlich für die Heizungsförderung.
- Ergänzungskredit: Zinsvergünstigte Kredite bis zu 120.000 € verfügbar.
- Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung: 50 % der förderfähigen Kosten.
Förderungen für spezifische Maßnahmen durch iSFP:
Ein besonderer Vorteil besteht darin, dass Einzelmaßnahmen, die im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt werden, einen zusätzlichen Förderbonus von 5 % erhalten können. Dies gilt für:
Gebäudehülle:
- Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen: 20 % der förderfähigen Kosten.
- Austausch von Fenstern und Außentüren: 20 % der förderfähigen Kosten.
- Sommerlicher Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen: 20 % der förderfähigen Kosten.
Anlagentechnik:
- Einbau, Austausch oder Optimierung von Lüftungsanlagen: 20 % der förderfähigen Kosten.
- Installation von digitalen Systemen zur energetischen Verbrauchsoptimierung: 20 % der förderfähigen Kosten.
Heizungsoptimierung:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz, wie der Austausch von Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen: 20 % der förderfähigen Kosten.
- Dämmung von Rohrleitungen und Mess-, Steuer- und Regelungstechniken: 20 % der förderfähigen Kosten.
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):
- Wärmepumpen, Solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen: bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
Zusätzlich können im Rahmen dieser Maßnahmen auch Umfeldmaßnahmen gefördert werden, die für die Durchführung und Funktionstüchtigkeit der energetischen Maßnahmen notwendig sind. Beispiele für förderfähige Umfeldmaßnahmen sind:
- Dämmung von Außenwänden:
- Auf- und Abbau von Gerüsten
- Entfernen von alten Verputzen oder Fassadenmaterialien
- Außenputz- und Malerarbeiten
- Neuanbringung von Fassadenverkleidungen (z. B. Klinker, Stein)
- Erneuerung der Abdichtungen rund um Fenster
- Austausch von Fenstern und Außentüren:
- Ausbau und Entsorgung alter Fenster und Türen
- Abdichtung der Anschlussfugen
- Notwendige Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Fenster oder Türen
- Putz- und Malerarbeiten im Bereich der Fenster oder Türen
- Erneuerung von Fensterbänken und Rollladenkästen
- Dämmung von Dach und Geschossdecken:
- Abbrucharbeiten (alte Dämmungen, Dacheindeckung)
- Einbau von Dampfsperren und luftdichten Schichten
- Neueindeckung des Daches (Dachziegel, Dachpappe)
- Verkleidung der gedämmten Dachflächen (z. B. Gipskartonplatten)
- Maßnahmen zur Schalldämmung und Wärmebrückenreduktion
- Heizungsoptimierung:
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
- Dämmung von Rohrleitungen
- Austausch von Umwälzpumpen
- Bauliche Maßnahmen an Heiz- und Technikräumen
- Erneuerung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):
- Abbau und Entsorgung alter Heizungsanlagen
- Installation und Anschluss von Wärmeerzeugern (z. B. Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen)
- Bauliche Anpassungen an Heiz- und Technikräumen (z. B. Dämmung, Platz für neue Anlagen)
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
- Verlegung und Dämmung von Heizungsrohren
- Installation von Abgassystemen und Schornsteinen
- Einbau von Wärmespeichern
- Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung der Anlagenbetreiber
Tipp: Nutzen Sie unseren kostenlosen Fördermittel-Rechner!
Mit unserem kostenlosen Fördermittel-Rechner erfahren Sie schnell und unkompliziert, welche energetischen Sanierungsmaßnahmen und Förderungen für Ihre Immobilie in Frage kommen, wie viel Energiekosten Sie dadurch sparen und wie die Sanierung Ihren Immobilienwert steigert.
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Weitere häufig gestellte Fragen zum Thema individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Brauche ich immer einen Energieberater für meine Sanierung?
Ein Energieberater ist nicht in allen Fällen zwingend erforderlich. Wenn Sie lediglich Sanierungsarbeiten ohne Fördermittel planen, können Sie theoretisch darauf verzichten. Allerdings hilft ein Energieberater auch hier, die Energieeffizienz zu steigern und langfristig Kosten zu senken. Möchten Sie jedoch staatliche Förderungen beantragen oder einen Energieausweis erstellen lassen, ist die Beratung durch einen qualifizierten Experten unverzichtbar.
Sollte ich einen Sanierungsfahrplan vor dem Austausch meiner Heizung erstellen lassen?
Es ist sehr empfehlenswert, vor der Erneuerung der Heizung einen Sanierungsfahrplan zu erstellen, da dieser eine umfassende Bewertung der energetischen Potenziale Ihres Gebäudes bietet. So können Sie sicherstellen, dass alle Maßnahmen optimal aufeinander abgestimmt sind und die größtmöglichen Energieeinsparungen erzielt werden.
Müssen die Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umgesetzt werden, um Fördermittel zu erhalten?
Nein, es ist nicht notwendig, alle vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umzusetzen. Sie können auch einzelne Maßnahmen auswählen und diese fördern lassen, unabhängig von der Reihenfolge, in der sie umgesetzt werden.
Wann ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) sinnvoll?
Ein iSFP ist besonders sinnvoll, wenn Sie ein älteres Gebäude energetisch modernisieren möchten und eine fundierte Analyse der besten Maßnahmen benötigen. Der Plan zeigt Ihnen detailliert, welche Schritte langfristig die meisten Energieeinsparungen bringen und wie Sie die Sanierung in Etappen oder als Gesamtpaket angehen können.
Wer darf einen Sanierungsfahrplan erstellen?
Nur zertifizierte und zugelassene Energieberater sind berechtigt, einen individuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen. Diese Fachleute verfügen über das notwendige Know-how, um fundierte Empfehlungen zu geben und Ihnen bei der Beantragung von Fördermitteln zu helfen.
Lohnt sich die Investition in einen Sanierungsfahrplan finanziell?
Die Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan sind durch die staatliche Förderung häufig gering und zahlen sich schnell aus. Die präzise Planung der Maßnahmen führt zu effizienteren Sanierungen und ermöglicht es, zusätzliche Fördermittel zu nutzen, wodurch sich die Investition rasch amortisiert.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Osdorf, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Osdorf kommen bzw. sich nicht in Osdorf auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Osdorf - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Osdorf ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein. Neben Osdorf liegen die Orte Austerlitz, Borghorsterhütten und Stubbendorf im Gemeindegebiet.
Die Gemeinde Osdorf liegt etwa 22 km östlich von Eckernförde in ländlicher Umgebung. Südwestlich verläuft die Bundesstraße 76 von Eckernförde nach Kiel.
Erstmal wurde Osdorf 1401 urkundlich erwähnt. Bis 1802 gehörte Osdorf zum Gut Borghorst. Bis zum Jahre 1864 war das Gebiet um Osdorf Bestandteil des Herzogtums Schleswig, das sich unter dänischer Oberhoheit befand. Seit 1876 ist Osdorf wieder eine selbstständige Gemeinde.
Die Gemeinde umfasst ein Gebiet von 1.987 ha, welches zurzeit von 2.390 Einwohnerinnen und Einwohnern bewohnt wird. Osdorf ist damit die zweitgrößte Gemeinde im Amtsgebiet.
Die wahrscheinlichste Deutung der Namensherkunft von Osdorf ist wohl die Bezeichnung der Himmelsrichtung: Dorf östlich von Gettorf.
Im Jahre 2001 feierte die Gemeinde ihr 125-jähriges Bestehen als politisch selbstständige Gemeinde. Osdorf präsentiert sich heute als lebendiges prosperierendes Dorf. In den letzten 60 Jahren wandelte sich das Bild von einem landwirtschaftlich geprägten zu einem modernen Dorf mit den Schwerpunkten Handwerk, Handel und Dienstleistung.
Daneben gestalten rund 20 Vereine und Verbände das lebendige Dorfleben mit: Die ältesten Vereine sind die Osdorfer Knochenbruchgilde von 1779, der Gemischte Chor (Liedertafel von 1872) sowie der Reiterverein für Osdorf und Umgebung e.V. von 1921; der größte Verein ist der Osdorfer Sportverein von 1956 mit rund 780 Mitgliedern.
Weiterhin gibt es in Osdorf eine Grundschule einschließlich Betreuter Grundschule sowie je einen kirchlichen und einen kommunalen Kindergarten. Diese Einrichtungen werden auch von den Kindern der Gemeinde Noer besucht. Der Träger der vorhandenen Grundschule ist der Schulverband Osdorf/Noer.
Alle weiterführenden Schulen (Gymnasium mit angeschlossener Regionalschule) sind im 3 km entfernten Zentralort Gettorf vorhanden.Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Platz der Republik
22765 HamburgBauamt:
Platz der Republik
22765 HamburgGrundbuchamt:
Amtsgericht Hamburg
Max-Brauer-Allee
22765 Hamburg